Kosten und Finanzierung

Die Tagespflege kann in Anspruch genommen werden, ohne dass dies auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen angerechnet wird. Dafür steht je nach Pflegegrad ein fester, monatlicher Betrag zur Verfügung (Stand 01/2023):

Pflegegrad monatliche Leistungen der Pflegekasse
1   125,- Euro (Entlastungsbetrag)
2   689,- Euro
3   1.298,- Euro
4   1.612,- Euro
5   1.995,- Euro

Den Entlastungsbetrag, in Höhe von 125 Euro/ Monat erhält jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad, ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den genannten monatlichen Leistungen der Pflegekasse. Die 125 Euro können eingesetzt werden, um den Eigenanteil bei den Kosten für Essen und Unterkunft  der Tagespflegeeinrichtung ganz oder anteilig zu bezahlen.

Der Besuch der Tagespflegeeinrichtung wird tageweise abgerechnet. Die Kosten für einen Tag setzen sich zusammen aus:

  1. Betreuungskosten: Beinhalten die Kosten für die Pflege und Betreuung und die medizinische Versorgung durch Fachkräfte
  2. Verpflegungskosten: Beinhalten alle Mahlzeiten sowie die Getränke
  3. Unterkunftskosten: Umfassen die Kosten für die Reinigung des Zimmers, die Veranstaltungen, die Verwaltung, den Hausmeister, Heizung, Strom und Wasser
  4. Investitionskosten: Kosten für das Gebäude, die Instandhaltung technischer Anlagen, Reparaturen, die Möblierung und die Gestaltung der Außenanlagen
  5. Fahrtkosten: Kosten für den Transport von der Wohnung zur Einrichtung und zurück

Alle Kosten der Tagespflegeeinrichtung werden in Verhandlungen mit den Pflegekassen geprüft und vereinbart.
Die Betreuungskosten sind nach dem Pflegegrad gestaffelt. DIe Kosten der Nr. 2 bis 4 sind für alle gleich. Die Fahrtkosten werden dem Tagespflegegast bei Inanspruchnahme des Fahrdienstes nach der Entfernung seiner Wohnung zur Einrichtung in Rechnung gestellt.

Beispielrechnung:

Klaus und Kerstin wollen Kerstins Mutter Ursula (Pflegegrad 3) für 3 Tage in der Woche in die Tagespflege bringen, da sie selbst durch ihre Berufstätigkeit wenig Zeit haben, die alte Dame zu betreuen.

Es fallen, bei Pflegegrad 3, täglich 91,61 Euro für Fahrdienst (Entfernung Wohnung zur Tagespflege 4 km) und die Betreuung in der Tagespflege an. 25,59 Euro entfallen täglich außerdem auf Verpflegung, Unterkunft und die sog. Investitionskosten.

Die Tagespflege findet an 3 Tagen in der Woche, also an 12 Tagen im Monat statt. Somit ergibt sich für die Betreuungs- und Fahrtkosten ein Gesamtbetrag von 1.099,32 Euro und für die Verpflegungskosten eine Gesamtsumme von 307,08 Euro im Monat.

Ursula hat Pflegegrad 3. Es werden also monatlich bis zu 1.298,- Euro von der Pflegekasse übernommen. Damit übersteigen die Betreuungs- und Fahrtkosten nicht diesen Höchstbetrag.

Somit müssen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eigenständig übernommen werden. Dies sind insgesamt 307,08 Euro monatlich. Dafür kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro genutzt werden. 
Es ergibt sich ein Eigenanteil von 182,08 Euro im Monat für den Besuch der Tagespflege an zwölf Tagen, inkl. Nutzung des Fahrdienstes.

Zuschüsse vom Sozialamt

Haben Sie nicht die Möglichkeiten die Ausgaben, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse, noch zu tätigen sind, zu tragen, so können Sie Zuschüsse vom Sozialamt gewährleistet bekommen.