30 Tage Jahresurlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
Bis zu 5 Tage Zusatzurlaub bei Schicht- und Nachtarbeit
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitgeberfinanzierte Beihilfeversicherung
Fasching:
Für den Faschingsdienstag wird eine Dienstbefreiung von 1/10 der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit gewährt.
Hl. Abend und Silvester:
Heilig Abend und Silvester sind dienstfreie Tage, für die kein Urlaub eingebracht werden muss.
Im § 10 des allgemeinen Teils der AVR ist geregelt, dass bei bestimmten Anlässen, in der Regel kirchliche Feste (z.B. Eheschließung, Taufe, Erstkommunion) des Mitarbeitenden oder eines Kindes, Dienstbefreiungen gewährt werden.
Mitarbeitende, die nach der Anlage 2 beschäftigt sind (Hauswirtschaft, Küche, Technik, …) erhalten zusätzlich zum zustehenden Jahresurlaub einen arbeitsfreien Tag (vgl. AVR Anl 5, § 1b).
In Zusammenarbeit mit der Versicherungsagentur LIGA Gassenhuber bieten wir ein Zeitwertkonto an. Damit haben Mitarbeitende die Möglichkeit ein Guthaben aufzubauen, um z.B. ihre Arbeitszeit im Alter zu reduzieren, eine Auszeit zu nehmen oder vorzeitig in Ruhestand gehen zu können.
Über die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) hinaus erhalten Mitarbeitende gemäß AVR Anlage 1 XII bei länger andauernder Krankheit einen Zuschuss zum Krankengeld. Dieser wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr längstens für die Dauer von 13 Wochen, bei einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren längstens für die Dauer von 26 Wochen jeweils ab dem 1. Krankheitstag gewährt und gleicht die Lücke zwischen Krankengeld und Nettolohn aus.
Zusammen mit der AOK Bayern können alle Mitarbeiter/innen an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen. An einem Gesundheitstag zum Beispiel können sie den Stresspiloten nutzen oder an einem Vortrag „Gesunder Umgang mit Stress“ innerhalb der Arbeitszeit teilnehmen.
Mitarbeitende, deren Kinder in einer unserer Einrichtungen betreut werden oder eine unserer Schulen besuchen, erhalten einen Gebührennachlass.
Mitarbeitende, deren Kinder in einer fremden Kindertagesstätte betreut werden, erhalten einen Zuschuss zu den anfallenden Gebühren (Vorlage des Betreuungsvertrages erforderlich!).
Die Räumlichkeiten des Klosters (z.B. Festsaal) können von Mitarbeitenden für private Feiern mit einem 50-prozentigen Nachlass auf Raummiete und vergleichbare Kosten genutzt werden.
Praktikantinnen und Praktikanten wird – wenn ein Zimmer frei ist – eine kostenlose Wohnmöglichkeit sowie kostenlose Verpflegung angeboten.
Das hauseigene Schwimmbad kann von allen Mitarbeitenden gegen eine geringe Gebühr genutzt werden.
Für Mitarbeitende eines kirchlichen Arbeitgebers besteht ein Anspruch auf eine günstigere Kfz-Versicherung (sog. „B-Tarif“). Antragsformulare erhält man bei seinem Versicherer.
Beim Schuhhaus Kohlhepp in Karlstadt erhalten Sie einen Rabatt von 20% auf Schuhe gegen Vorlage eines Dienstausweises, den Sie in der Verwaltung beantragen können.
„WGKD – Die Einkaufsplattform der Kirchen“ ermöglicht Rabatte bei Einkäufen und Anschaffungen. Informationen erhalten Sie über www.wgkd.de
„coporate benefits“ – Das Mitarbeiterangebot des Diözesan-Caritasverband Würzburg ermöglicht eine Vielzahl von Preisnachlässen bei namhaften Unternehmen (z.B.: sky, WMF, Samsung, Sixt, Expedia, Tchibo,…). Informationen erhalten Sie über www.dicv-wuerzburg.mitarbeiterangebote.de
Mitarbeiter/innen können täglich ein frisch gekochtes Mittagessen aus der Küche des Klosters genießen. Für 4,20 oder 4,40 EUR (Stand 01.06.2022) wird ein Menü bestehend aus Suppe, Hauptgericht und Nachspeise angeboten. Beim Hauptgericht kann zwischen zwei verschiedenen Gerichten gewählt werden. Werktäglich wird auch ein großer Salatteller angeboten. Einen Speiseplan können Interessierte auch über die Homepage der Kreuzschwestern über den Button „mampf“ anschauen. Über diesen Button findet auch die Anmeldung zum Mittagessen statt. Ein Mittagessen kann täglich bis 8 Uhr über das Internet gebucht und bis 9.30 Uhr gegebenenfalls auch kostenfrei wieder storniert werden.
Kongregation der Barmherzigen
Schwestern
vom heiligen Kreuz Bayern –
Kreuzschwestern Bayern
Kreuzstrasse 3
97737 Gemünden a.Main
Telefon: +49 (0) 9351 805 0
Telefax: +49 (0) 9351 805 152
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