Prävention und Missbrauch

In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener haben sich die deutschen Bischöfe auf eine Ordnung für den Umgang mit sexuellen Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst verständigt. Diese Ordnung wurde vom Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz im Hinblick auf die Anwendung in den Ordensgemeinschaften adaptiert und verabschiedet. Sie entwickelt damit die Leitlinien von 2002, 2010 und 2013 fort und berücksichtigt die Vorgaben, die die Kongregation für die Glaubenslehre in ihrem Rundschreiben an die Bischofskonferenzen vom 3. Mai 2011 gemacht hat.

Die Ordnung gewährleistet ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen im kirchlichen Bereich in Deutschland.

Das Leid der von sexuellem Missbrauch Betroffenen wird anerkannt. Betroffene haben Anspruch auf besondere Aufmerksamkeit und Hilfe. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Betroffene und ihre Angehörigen sowie Nahestehende und Hinterbliebene sind bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen zu unterstützen und zu begleiten. Sexueller Missbrauch, vor allem an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, ist ein Verbrechen. Gerade wenn Beschäftigte im kirchlichen Dienst solche Taten begehen, erschüttert dies nicht selten bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Nahestehenden und Hinterbliebenen das Grundvertrauen in die Menschen und in Gott. Darüber hinaus besteht die Gefahr schwerer psychischer Schädigungen. Es ist die Pflicht der Täter, sich ihrer Verantwortung und den Konsequenzen ihrer Tat zu stellen.

(aus der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften)

Mit dem Inkraftsetzen der “Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz” und der “Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften” hat die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Kreuz folgende Personen benannt:

Präventionsbeauftragte

Frau Nina Rübsam, Psychologin (M.Sc.)
Telefon: 0 93 51 / 805-400
E-Mail:  praevention@kreuzschwestern.de

Ansprechpersonen

Frau Diplom Psychologin Katja Kleideiter
Telefon: 0 93 51 / 805-401
E-Mail: ansprechperson1@kreuzschwestern.de

Herr Bernhard Belz (Fachdienst im THSJ Würzburg)
Telefon: 0 93 51 / 805-402
E-Mail: ansprechperson2@kreuzschwestern.de