Die Kinder werden über das Jugendamt, die Erziehungsberatungsstelle, auf Anraten von Ärzten, Schulen oder auf Eigeninitiative der Eltern in der HPT vorgestellt.
Nach ausführlichen Gesprächen mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten und der Überprüfung einer Aussicht auf Erfolg versprechende Arbeit durch das Team der HPT kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine Kostenzusicherung durch das Jugendamt vorliegt.
Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens ein Jahr, in der Regel zwei Jahre.
Im Rahmen regelmäßig stattfindender Hilfeplangespräche mit dem zuständigen Kostenträger werden Ziele und Methoden individuell festgelegt, überprüft und über die Weiterführung der Maßnahme entschieden.
Kongregation der Barmherzigen
Schwestern
vom heiligen Kreuz Bayern –
Kreuzschwestern Bayern
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