Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Kreuz ist ein exemter Orden und besitzt seit dem 19.12.1947 die Anerkennung als gemeinnützige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Körperschaft verfügt über keine eigene Satzung und kann daher in formeller Hinsicht die Geltung der Grundordnung nicht in ihrer Organisationsverfassung verankern.
Um den formellen Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GO) zu genügen und zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile, wird hiermit ausdrücklich festgestellt, dass die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ in ihrer jeweiligen im Amtsblatt der Diözese Würzburg und der Diözese Regensburg veröffentlichten Fassung auf alle kirchlichen Arbeitsverhältnisse, bei denen die Körperschaft als Anstellungsträger fungiert, Anwendung findet.
Diese Erklärung wird mit Wirkung zum 1. November 2013 veröffentlicht.
Die Fassung der Grundordnung vom 27.04.2015 finden Sie hier
Weitere Informationen um das kirchliche Arbeitsrecht finden auf den Internetseiten der Bayerischen Regional-KODA (Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts)
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Kongregation der Barmherzigen
Schwestern
vom heiligen Kreuz Bayern –
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